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"Foglio rosa" bereits mit 17 Jahren:
Ab 21. April 2012 können die Besitzer des Führerschein A1 bereits mit 17 Jahren den "foglio rosa" für den Führerschein B beantragen. Zuerst muss man bei einer Fahrschule 10 Fahrstunden absolvieren, dann kann man 1 Jahr lang mit einer Begleitperson üben und anschliessend die Prüfung ablegen. Für evtl. Fragen wende dich an uns.
55 kWp/t bzw. 70 kW maximal für Führerscheinneulinge:
Ab 9. Februar 2011 dürfen Führerscheinneulinge das erste Jahr nur mehr Fahrzeuge bis 55 kWp/t und 70 kW maximaler Leistung fahren. Hingegen mit dem "foglio rosa" hat man keine Beschränkungen. Überprüfe ob dein Fahrzeug geeignet ist. Klick hier.
Null-Promille Grenze für Führerscheinneulinge und Berufsfahrer:
Die Null-Promille Grenze gilt für:
- Führerscheinneulinge in den ersten 3 Jahren
- Alle unter 21 Jahren (auch wenn sie den Führerschein schon seit 1 oder 2 Jahren haben)
- Berufskraftfahrer für den Waren- und Personentransport (auch Taxis und Mietwagen)
- Fahrer von Fahrzeugen über 3,5t Gesamtgewicht und über 9 Sitzplätzen
- Minderjährige Fahrer von Mopeds und Motorrädern
Folgende Sanktionen sind vorgesehen:
Bis 0,5 Promille:
- Geldstrafe von 155€ bis 624€
- Abzug von 5 Punkten (bei Neulingen 10 Punkte)
- Minderjährige welche ein Moped oder Motorrad fahren, dürfen den Führerschein B erst mit
19 Jahren machen
Über 0,5 Promille:
- Geldstrafe bis zu 12.000€
- Abzug von 10 Punkten (bei Neulingen 20 Punkte)
- Zeitweiliger Führerscheinentzug (bei Berufsfahrern endgültiger Führerscheinentzug)
- Minderjährige welche ein Moped oder Motorrad fahren, dürfen den B Führerschein erst mit
21 Jahren machen
- Über 0,8 Promille Konfiskation von Motorrädern und Mopeds
- Über 1,5 Promille Konfiskation aller Fahrzeuge